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Tatort Werkverträge

Um die missbräuchliche Anwendung von Werkverträgen zu verhindern, brauchen wir eine starke Mitbestimmung. Dass immer wieder mal einzelne Aufgaben an Dritte fremdvergeben werden, dafür mag es im Einzelfall gute Gründe geben. Nicht zuletzt deshalb, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit von Werkverträgen geschaffen. Diese Ausnahme darf aber nicht zur Regel werden.

Wir stellen jedoch fest, dass es Arbeitgeber gibt, die in den vergangenen Jahren klassische Aufgaben der Stammbelegschaft zunehmend an Werksvertragsunternehmen vergeben. Nicht, weil es nur so gelingt, beispielsweise kurzfristig auftretende Produktionsspitzen abzuarbeiten, sondern einzig und allein um Geld zu sparen. Das ist nicht der Sinn von Werkverträgen.

Dagegen müssen wir gemeinsam vorgehen. Nicht nur, weil dabei von den beauftragten Firmen oft nicht einmal die üblichen sozialen Mindeststandards eingehalten werden. Sondern vor allem, weil durch solche missbräuchlichen Werkverträge Regelarbeitsplätze verdrängt und prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Statt mit guten Tarifverträgen gute Arbeit abzusichern und die Wahrung der Rechte der festangestellten Stammbelegschaft in die Hände starker Betriebsräte zu legen, wird häufig Scheinselbständigkeit, möglicherweise auch Selbstausbeutung Vorschub geleistet. Die Lohnspirale kennt dann meist nur eine Richtung: die nach unten.


Arbeitshilfen (Musterschreiben) für die Praxis:

Musterschreiben 1 – Einsätze von betriebsfremden Arbeitnehmenden
Musterschreiben 2 – Einsätze von betriebsfremden Arbeitnehmenden
Musterschreiben 3 – rechtswidriger Einsatz einer/s Schein-Selbständigen
Musterschreiben 4 – Personalplanung
Musterschreiben 5 – Arbeitssicherheit und Unfallverhütungsvorschriften
Musterschreiben 6 – Beschwerde von Arbeitnehmenden unseres Betriebs