Suche Menü

Niedriglohn

Entsprechend der Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) spricht man von Niedriglohn dann, wenn die Höhe des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung geringer als zwei Drittel des nationalen Medianlohns (- der Medianlohn ist der Stundenlohn in der Mitte aller gezahlten Löhne -) aller Vollzeitbeschäftigten ausfällt.