Beim Ein-Euro-Job, eigentlich Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, handelt es sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung mit deren Hilfe insbesondere Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Ziel ist es ebenso, Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes zu bieten, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten sowie für sie einen geregelten Tagesablauf zu erschließen.
Ein Rechtsanspruch auf einen Ein-Euro-Job existiert nicht. Voraussetzungen für die auszuführenden Tätigkeiten sind, sie müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein sowie wettbewerbsneutral wirken. Als Mehraufwandsentschädigung werden maximal zwei Euro pro Stunde bezahlt. Verweigert ein Arbeitsloser die Annahme eines Ein-Euro-Jobs ohne Grund, so droht ihm eine 30-prozentige Kürzung seiner Bezüge. Unter 25-jährigen droht in diesem Falle gar die Kürzung der kompletten Bezüge.