Der europäische Binnenmarkt basiert auf vier Grundfreiheiten: Dienstleistungsfreiheit, Personenfreizügigkeit, de Warenverkehrsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit. Die Dienstleistungsfreiheit gesteht jedem Unternehmer das Recht zu, Dienstleistungen, die er in einem EU-Mitgliedsland erbringt, auch in einem anderen Mitgliedsland anzubieten, wobei der Geschäftssitz im Herkunftsmitgliedsstaat verbleibt.