Tatort Führerstand: Regeln gelten für alle
Auch für selbstständige Lokführer gelten künftig feste Arbeitszeitregelungen. Der Bundesrat hat einer entsprechende Änderung des § 47 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zugestimmt. Darin wird festgelegt, dass Regelungen über Arbeits- und Ruhezeit für alle betrieblich eingesetzten Personen gelten. Fest angestellte und selbstständige Lokführer werden damit gleichgestellt. Mit …