Ortsübliche Löhne müssen gezahlt werden
Die Schweizer Gewerkschaft SEV hat eine Klage gegen das Unternehmen Crossrail und das Bundesamt für Verkehr (BAV) gewonnen. Lokführer, die in der Schweiz ihren Arbeitsort haben, müssen so bezahlt werden, wie es in der Schweiz üblich ist, lautet das Urteil. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz …