Ab 1. Januar 2017 gilt die »Todsündenliste«
Die EU-Verordnung 2016/403 auch als »Todsündenliste« für die Zuverlässigkeit von Kraftverkehrsunternehmen bekannt, tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Nach dieser Verordnung werden Verstöße gewertet und eingestuft, die insbesondere auch die Lenk- und Ruhezeiten der Busfahrer betreffen. Der Rote Renner berichtet, dass die Verstöße nach Schwere …