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Europäisches Urteil bestätigt mobifair

Der EuGH hat nun die Auffassung von mobifair bestätigt, dass der vergabespezifische Mindestlohn europarechtskonform ist. Er steht sowohl im Einklang mit der EU-Vergaberichtlinie wie auch mit der EU-Arbeitnehmerentsenderichtlinie. Damit ist die Bundesregierung aufgefordert, dies bei der Vergaberechtsreform zu berücksichtigen. „Ein richtungsweisendes Urteil des höchsten europäischen Gerichtes“, …

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