Betriebsübergang auch ohne Bus-Übernahme
Im Frühjahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass ein Betriebsübergang auch dann gegeben sein kann, wenn beim Betreiberwechsel nach einer Ausschreibung wegen rechtlicher, umweltrelevanter oder technischer Vorgaben keine nennenswerten Betriebsmittel, also insb. Busse, aber ein wesentlicher Teil der Beschäftigten übergegangen sind. mobifair hat über dieses …