EuGH: Arbeitszeit erfassen. Gut so!

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Eine objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist nämlich für die Feststellung, ob die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten einschließlich der Überstunden, sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden …