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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist das Interessenvertretungsorgan der Beschäftigten innerhalb eines Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber dieses Betriebes. In allen Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, wobei drei von diesen wählbar sein müssen, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb seit mindesten sechs Monaten angehören. Der Betriebsrat wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Wahl eines Betriebsrates sowie zu seinem Aufgabengebiet sind im Betriebsverfassungsgesetz (siehe Betriebsverfassungsgesetz) geregelt. Über das Betriebsverfassungsgesetz verfügt der Betriebsrat über unterschiedlich gewichtete Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen sowie wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes.