Gerichtsurteil: Arbeitgeber muss zahlen
23. August 2012 – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder hat der Klage einer Leiharbeiterin nach dem equal-pay-Grundsatz für gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft stattgegeben. Im konkreten Fall bedeutet das den doppelt so hohen Stundenlohn. Statt über 12 Euro Stundenlohn wie die festangestellten Beschäftigten …