Ein Arbeitsvertrag wird zwischen einem Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen und bildet die gesetzliche Grundlage eines Arbeitsverhältnisses. Er definiert die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, unter anderem die Art der Arbeitsleistung, die Arbeitszeit, das Einkommen, den Urlaub und die Kündigungsregelungen. Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zu Leistung der vereinbarten Dienste sowie den Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.