Das Arbeitslosengeld I ist eine Sozialleistung, genauer eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und dient bei Arbeitslosigkeit als Entgeltersatz.
Anspruchsberechtigt auf Arbeitslosengeld I ist, wer arbeitslos ist, persönlich eine „Arbeitslosmeldung“ bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben hat, in den letzten zwei Jahren vor der Meldung einer Beschäftigung von mindestens zwölf Monaten nachgegangen ist sowie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Ebenso anspruchsberechtigt sind Arbeitslose, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I beträgt 60 Prozent des Nettodurchschnittsgehaltes der letzten sechs Monate, bei Arbeitslosen mit Kind 67 Prozent des Nettodurchschnittsgehaltes der letzten sechs Monate.
Die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld I bemisst sich anhand der Dauer der geleisteten Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten fünf Jahre sowie dem Lebensalter.
12 Monate Einzahlung = 6 Monate Anspruchsdauer
16 Monate Einzahlung = 8 Monate Anspruchsdauer
20 Monate Einzahlung = 10 Monate Anspruchsdauer
24 Monate Einzahlung = 12 Monate Anspruchsdauer
bei Vollendung des 50. Lebensjahres und nach 30 Monaten Einzahlung = 15 Monate Anspruchsdauer
bei Vollendung des 55. Lebensjahres und nach 36 Monaten Einzahlung = 18 Monate Anspruchsdauer
bei Vollendung des 58. Lebensjahres und nach 48 Monaten Einzahlung = 24 Monate Anspruchsdauer