Das Arbeitsgericht Mainz hat einer Gruppe von Busfahrern Recht gegeben, die sich gegen schlechtere Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gewehrt haben. Damit können die Beschäftigten ihre bisherigen sozialen Standards durchsetzen.
Das Unternehmen Rheinpfalzbus hat die Arbeitnehmer des Omnibusunternehmens BRN im vergangenen Jahr übernommen. Es geht um die Linien im Nahverkehr der Stadt Worms. Nach Ansicht der 33 Kläger lag ein uneingeschränkter Betriebsübergang vor und damit die weitere Geltung aller tarifvertraglichen Rechte für die Beschäftigten. Der neue Arbeitgeber sah die Sache anders und argumentierte unter anderem mit der Behauptung, dass „bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand ein Betriebsübergang“ nicht zum Tragen komme. Das Gericht gab nun den Arbeitnehmern Recht. Sämtliche Konditionen aus den ehemaligen Verträgen mit der BRN können nun wieder durchgesetzt werden. Für die Busfahrer bedeutet das bessere Arbeitsbedingungen und die Anrechnung der Dienstjahre beim ehemaligen Streckenbetreiber.
Nach Ansicht von mobifair ist das Urteil des Mainzer Gerichts eine wichtige Entscheidung auf dem Weg zu fairen Ausschreibungen. „Die Sicherung der sozialen Standards muss unbedingte Voraussetzung bei Betreiberwechseln werden“, sagt mobifair-Vorstand Helmut Diener. Es ist mehr als richtig, wenn im Rahmen der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbschränkung (GWB) das Thema Betreiberwechsel dort im Sinner der VO 1370/2007 EU aufgenommen werden soll.