mobifair, EVG und DGB Rechtsschutz hilft! Der DGB-Rechtsschutz fasst die Ziele und den Status der Verhandlungen kurz zusammen und nennt die Fakten aus den öffentlichen Verfahren:
Im Jahr 2023 haben viele Kollegen, meist aus der Ukraine kommend, bei einem Bahnunternehmen ihre Tätigkeit als Lokführer gekündigt. Vorrangig lagen die Gründe in den, ihrer Auffassung nach, schlechten Beschäftigungsbedingungen, insbesondere durch regelmäßige Überschreitungen der Arbeitszeiten. Auch die Sicherheit des Schienenverkehrs wurde nach Meinung der Lokführer nicht immer gewährleistet. Die Kollegen waren bundesweit eingesetzt und mussten häufig Strecken und Abstellanlagen befahren ohne die dafür erforderliche Kenntnisse zu besitzen. Mit der Kündigung forderte das Unternehmen bei einigen Lokführern die Ausbildungskosten zurück. In den Verträgen zur Ausbildung wurde festgehalten, dass die Kosten der Ausbildung zurückgezahlt werden müssen, wenn die Kollegen innerhalb von drei Jahren nach Ausbildung das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen kündigen. Die Forderungen belaufen sich auf Summen zwischen 13.000 und 35.000 EUR. Nach dem die Kollegen nicht gezahlt haben hat der ehemalige Arbeitgeber mehrere Klagen erhoben.
Die für das Verfahren zuständigen Rechtsschutz-Sekretäre des DGB bewerteten die Rückzahlungsklausel im Ausbildungsvertrag als unwirksam, da aufgrund einer Regelung im Gesetz die Kosten der Ausbildung dem Auszubildenden nicht auferlegt werden können. Zwar handelt es sich bei der Ausbildung zum Triebfahrzeugführer nicht um eine Erstausbildung, jedoch ist das Gesetz auch hierauf anzuwenden. Dieser Meinung fand auch Zustimmung vor Gericht. Derzeit sind 8 Verfahren in der ersten Instanz abgeschlossen. Davon 5 in Dresden, 2 in Hannover und 1 in Schwerin. 7 der Verfahren haben wir gewonnen. Lediglich in einem Verfahren in Hannover sind teilweise unterlegen. Gegen alle Urteile wurde Berufung eingelegt. Zwei Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen haben wir bereits gewonnen. Wir sind auch sehr zuversichtlich, dass wir das Verfahren in dem wir teilweise unterlegen sind in der Berufungsinstanz gewinnen werden. Der nächste Termin vor einem Landesarbeitsgericht ist noch im Dezember 2024.
Mit Beschluss vom 9. Oktober 2024 hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichtes die vom Landesarbeitsgericht festgelegte Nichtzulassung auf Revision bestätigt. Das Unternehmen hatte nach den LAG-Urteilen versucht diese Entscheidung des LAG für nichtig zu erklären. Somit scheiterte das Unternehmen in letzter Instanz. Die Rechtsauffassung des DGB-Rechtsschutzes wurde bestätigt, die Lokführer haben gewonnen.
Auch die Ausbildungsschule, die extern für das Unternehmen aktiv war, wurde vom Gericht zur Rückzahlung ungerechtfertigter Forderungen verurteilt. Hier ging es um zusätzliche Kosten für die Lokführerausbildung aufgrund nicht nachvollziehbarer Verlängerung von Ausbildungszeiten. Diese Kosten wurden direkt und pauschal an die Lokführer weitergereicht.
Daneben hat der DGB-Rechtsschutz auch weitere Klagen gegen den Arbeitgeber erhoben. Diese haben unterschiedliche Dinge zum Gegenstand. Unter anderem hat das Unternehmen Lohn für die Verlängerung der Ausbildung einbehalten oder es wurde kein Lohn während einer Krankheit gezahlt.
Auch ungerechtfertigte Forderungen des Personalvermittlers konnten mit Unterstützung der mobifair unterstützenden Anwaltskanzlei Ansgar Dittmar erfolgreich abgewehrt werden.
mobifair und die EVG begleiten die betroffenen Kollegen nun schon mehrere Jahre. Es ist ein großes Vertrauensverhältnis entstanden. Viele sind Mitglied in der Gewerkschaft und im Verein mobifair geworden. Wir werden immer an der Seite der Kolleginnen und Kollegen stehen und wünschen allen bessere und faire Beschäftigungsbedingungen und eine zufriedene Zukunft mit ihren Familien.
Danke an die Kollegen Johannes Burhorst und Josse Schneider vom DGB-Rechtsschutz in Dresden. Das ist Gute Arbeit für soziale Gerechtigkeit und verdiente Wertschätzung.
Hier geht es nochmal zum Beitrag: mdr – exactly – Abgezockt: Schulden statt Job