Suche Menü

Kurz notiert: Hauptsache es kommt was?

Es sollte der große Wurf sein. Immerhin verfügen 14 von 16 Bundesländern über Landestariftreuegesetze. Seit 2010 die ersten dieser Landesgesetze das Licht der Welt erblickten, haben wir besonders im Bereich der Vergaben von Bus- und Bahnverkehren im Nahverkehr deutlich gegen Lohndumping vorgehen können. Geschützte Tarifverträge, Personalübernahme bei Betreiberwechsel und sogar der Mindestlohn hat seine Wurzeln in diesen Landesgesetzen, die wir als mobifair zusammen mit den Gewerkschaften begleiten und ein Stück weit zum positiven beeinflussen konnten.

Durch neuere Rechtsanpassungen können nun auch wesentlich mehr Branchen vom Schutz solcher Gesetze profitieren und verschiedene Bundesländer haben dabei bereits vorgelegt, wie z.B. das Saarland, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Zeit also, auch für Vergaben des Bundes endlich Tariftreue vorzuschreiben und Lohndumping zu verhindern. Gar nicht so einfach, wenn man die FDP als Koalitionspartner in der Bundesregierung hat. Diese Partei war und ist in den Landesregierungen grundsätzlich gegen alles, was nach Arbeitnehmerschutz ausschaut und viele Tariftreueregelungen wurden bei Regierungsbeteiligung durch die FDP zerstört.

Letztlich war es dann auch Liberalisierungsfetischist Christian Lindner, der sein Veto gegen das Bundestariftreuegesetz einlegte. Wie so oft spricht er sich gegen „zu viel Bürokratie“ aus und will sich für eine Zustimmung an anderer Stelle etwas einkaufen. Es ist unsäglich peinlich, welches Geschacher sich in dieser Regierung entwickelt hat!

Um so erstaunter waren wir, als wir nun abermals von einem neuen Entwurf des Bundestariftreuegesetzes hörten, nachdem bereits Anfang September einer durchgesickert war. Zu einer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf durch mobifair kam es dann leider nicht, da diese praktisch „über Nacht“ hätte geschrieben werden müssen, denn die Frist war viel zu kurz. Dabei wurde vieles, was wir an diesem Gesetzesentwurf in seinen früheren Versionen positiv bewerteten, wieder entfernt oder entkernt. Geht es nach Lindner, dann sollen Vergaben von privatrechtlichen Unternehmen des Bundes – darunter fällt auch die DB AG oder die Bundesautobahngesellschaft – nur noch teilweise unter das Bundestariftreuegesetz fallen.

Was bleibt wären dann Vergaben der Ministerien und Bundesbehörden und auch das soll noch ausgehöhlt werden. Zusammen mit der beabsichtigten Heraufsetzung der Schwellenwerte, unter denen das Gesetz grundsätzlich keine Anwendung finden soll, sind auch bestimmte Dienstleistungskonzessionen von der Geltung des Gesetzes ausgenommen. Dabei geht es hier um Milliardenaufträge, z.B. im Bereich der Telekommunikation.

Das im Entwurf vom September noch enthaltene digitale Zugangsrecht für Gewerkschaften und ein verbesserter Schutz bei Ausgründungen innerhalb von Konzernen sind jetzt auch nicht mehr enthalten. Stattdessen gibt es ein neues, viel komplizierteres Verfahren zur Festlegung der anzuwendenden Arbeitsbedingungen und einen riskanten Schnellschuss zum Thema Online-Betriebsratswahlen.

Für das verbleibende „Bundestariftreuerestegesetz“ will Lindner sich dann noch erhebliche Verschlechterungen beim sog. Vergabetransformationsgesetz einkaufen.

mobifair ist seit Beginn der Gespräche mit der Bundesregierung und dem BMAS in die Entstehung des neuen Bundestariftreuegesetzes eingebunden und kämpft Seite an Seite mit dem DGB und den Einzelgewerkschaften für einen besseren Schutz der Beschäftigten und gegen Lohndumping. Es ist nicht einzusehen, warum bei Aufträgen des Bundes mit Steuermitteln Lohndumping unterstützt wird und eine menschenverachtende Politik einer 3-Prozent-Partei dies verhindert!

Die vollständige Stellungnahme des DGB findet ihr hier.