Zuletzt gab es im Bereich Tariftreue viel Bewegung. Das hat neben dem politischen Willen auch mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, hat mobifair seinen bewährten Vergleich der Landestariftreuegesetz überarbeitet. Er enthält ab sofort mehr Kriterien, ein feinkörnigeres Bewertungsschema und einen schnelleren Überblick zu den Kriterien, die für den Bereich des ÖPNV/SPNV speziell und am relevantesten sind. Enthalten sind auch aktuelle Regierungsentwürfe für Gesetzesnovellen.
Es werden jetzt folgende Kriterien für ein gutes Tariftreuegesetz untersucht und bewertet:
- Ist der gesamte Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe erfasst oder gibt es Ausnahmen?
- Gelten die Regelungen auch für Nachunternehmer und Leiharbeitnehmer?
- Wie ist der Personalübergang bei Betreiberwechsel geregelt und gilt dieser auf Schiene und Straße?
- Welche Regelungen zur Vorgabe von repräsentativen Tarifverträgen im Bereich des ÖPNV/SPNVsind enthalten? Ist ein Tariftreuebeirat bei der Auswahl der Tarifverträge beteiligt?
- Werden die Möglichkeiten des überarbeiteten Arbeitnehmerentsendegesetzes zur Vorgabe von Tariftreue außerhalb des ÖPNV/SPNV genutzt?
- Gibt es einen vergabespezifischen Mindestlohn als Untergrenze für Fälle, wo andere Regelungen nicht greifen? Liegt dieser über dem gesetzlichen Mindestlohn des Bundes und wird er regelmäßig angepasst?
- Welche Regelung zu sozialen, ökologischen und innovativen Kriterien gibt es?
- Wie wird die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert? Gibt es eine Kontrollverpflichtung, eine Mindestkontrollquote oder eine eigene Stelle, die für Kontrollen zuständig ist?
- Bestandteile des Gesetzes, die zusätzlich zu Punktabzug führen: Ausstieg aus Tariftreue bei länderübergreifenden Verkehren, in Notsituationen, bei Freistellungsverkehren oder neu gegründeten Unternehmen möglich; Einschränkungen bei der Personalübernahme bei Betreiberwechsel (z.B. nur bestimmte Tätigkeitsgruppen), Ausschluss von Haustarifverträgen, schlechte Regelungen zu Sanktionen usw.
Insgesamt werden bis zu acht Sterne vergeben: Für die besonderen Regelungen im Verkehrsbereich gibt es bis zu zwei, farbig hervorgehobene, Sterne zu Tariftreue und Personalübergang. Hinzu kommen bis zu sechs Sterne für allgemeingültige Regelungen. Dadurch sind die Wertungen aus den bisherigen Vergleichen (bis zu fünf Sterne) nicht mehr direkt mit den neuen vergleichbar.
Insgesamt zeigt sich, dass es in allen Ländern noch Verbesserungsbedarf gibt, weil keines alle Kriterien erfüllt. Insbesondere das Thema Kontrollen ist meist nicht ausreichend geregelt, aber auch beim Personalübergang gibt es bis auf wenige Ausnahmen Nachholbedarf. Es gibt also noch viel zu tun für mobifair und Gewerkschaften.
Den ausführlichen Vergleich mit näheren Erläuterungen gibt es hier.