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Verpflichtende Personalübernahme bald auch in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern befasst sich derzeit der Landtag mit einem Regierungsentwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz. Dazu läuft im Moment die Verbändeanhörung. Der Entwurf der rot-roten Koalition orientiert sich teilweise stark am saarländischen Fairer-Lohn-Gesetz und enthält vorbildliche Regelungen zur Tariftreue und zum sozialgeschützten Personalübergang bei Betreiberwechsel auf Schiene und Straße. An einigen Stellen muss aber aus Sicht von mobifair noch nachgebessert werden, damit das Gesetz seine Wirkung auch entfalten kann.

Für den Verkehrsbereich besonders erfreulich: Mecklenburg-Vorpommern wäre das dritte Bundesland mit einer Muss-Regelung zur sozialgeschützten Personalübernahme – nach Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Sachsen-Anhalt hat sich im Frühjahr eine Soll-Regelung auf Schiene und Straße gegeben. mobifair sagt „gut so!“ und ruft die weiteren Bundesländer dazu auf, sich dem Kreis der guten Beispiele anzuschließen.

Tariftreue wird ausgeweitet

Ebenso positiv sind die umfangreichen Tariftreueregelungen, die auch für Nach- und Verleihunternehmen gelten. In Branchen, in denen repräsentative Tarifverträge vorhanden sind, also etwa dem Verkehrsbereich, werde diese vorgegeben. Ein neu zu schaffender Beirat, der im Entwurf Ausschuss genannt wird, soll beraten, welche Tarifverträge diese sind. Bisher konnte das Ministerium „nach billigem Ermessen“ entscheiden. Hier muss aber noch geregelt werden, wie sich der Ausschuss mit den Tarifvertragsparteien zusammensetzt, ob es mehrere (je Branche) oder nur einen (für alle Branchen) gibt und was passiert, wenn das zuständige Wirtschaftsministerium sich gegen die Empfehlung des Ausschusses entscheidet. Denn auch in anderen Branchen sollen künftig Kernarbeitsbedingungen nach dem Saarländer Modell vorgegeben werden. Wo all dies nicht greift, gilt als Untergrenze ein vergabespezifischer Mindestlohn mit regelmäßiger Anpassung, aber mindestens 12 Euro pro Stunde gemäß Mindestlohngesetz des Bundes.

Nachbesserungsbedarf

Leider trüben einige schwache Regelungen den positiven Gesamteindruck und sollten noch nachgebessert werden. Einen möglichen Ausstieg aus der Tariftreue bei länderübergreifenden Verkehren lehnt mobifair ebenso ab wie eine mögliche Sonderregelung für neu gegründete Unternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens. Diese können von den Vorgaben des Gesetzes ausgenommen werden. Das böte einen Anreiz, regelmäßig neue Unternehmen zu gründen und so die Schutzbestimmungen der Beschäftigten zu untergraben. Ebenso mögliche Schlupflöcher: Schwache Regelungen zu Kontrollen und Sanktionen. Es reicht nicht, dass die Aufgabenträger Kontrollen durchführen „können“. Stattdessen braucht es eine Verpflichtung zu regelmäßigen Überprüfungen mit einer Mindestkontrollquote und eine damit beauftragte Servicestelle.

Die Höhe der Sanktionen bei Verstößen kann auf Antrag des verstoßenden Unternehmens deutlich abgesenkt werden, wenn sie „unverhältnismäßig hoch“ ist. Auf einen „angemessenen Eurobetrag“. Dieser kann beim Zweifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß eingespart hat (im Vergleich zur vorgesehenen tariflichen Bezahlung). Für mobifair klingt dies nach einem gut kalkulierbaren Risiko und einem regelrechten Schnäppchen. In Verbindung mit der schwachen Regelung zu Kontrollen besteht die Gefahr, dass dubiose Unternehmen das geringe Risiko einer Kontrolle in Kauf nehmen und sich nicht an die Vorgaben zur Entlohnung halten. Die Herabsenkung auf Antrag des Verstoßenden sollte gestrichen werden. Andererseits sollten verpflichtende Vorgaben zu sozialen Kriterien, wie z.B. zu Ausbildung und Eigenerbringung, aufgenommen werden.

Inkrafttreten soll das neue Gesetz im Herbst. mobifair wird sich das Ergebnis wie immer genau ansehen und bewerten.