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Servicestelle informiert über Gesetzesvorgaben

9. Januar 2014 – Niedersachsen hat rechtzeitig zum Inkrafttreten des Landestariftreuegesetzes eine Servicestelle eingerichtet, die Kommunen und öffentliche Auftraggeber über die neuen Regelungen zu Tariftreue und Sozialstandards informiert. In NRW, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg arbeiten entsprechende Institutionen.

Helmut Diener, mobifair-Geschäftsführer, beurteilt die Einrichtungen als „vorbildlich, da von der Servicestelle die Tarif- und Mindestentgeltregelungen aus den einschlägigen Tarifverträgen abgerufen werden können.“ Außerdem diene die Servicestelle auch als Kontrollinstanz, wenn die Vorgaben des Gesetzes nicht beachtet würden, so Diener.
Wie das zuständige niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr informiert, ist es wesentliche Aufgabe der Servicestelle, Beteiligte an öffentlichen Auftragsvergaben mit Informationen zum NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) anhand von Links- und Downloadmöglichkeiten sowie mit Mustervorgaben zu den Regelungen zu unterstützen. Wenn Zweifel über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Vergaben bestehen, nimmt die Servicestelle entsprechende Hinweise entgegen. Das Angebot soll nach Angaben des Ministeriums bedarfsorientiert weiter ausgebaut werden.