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Keine zwei Klassen Ausbildung bei Lokführern zulassen

14. Februar 2013 – Deutschland hat bei der Europäischen Kommission die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse gemäß Artikel 37 der Europäischen Richtlinie 2007/59/EG beantragt. Dabei soll ermittelt werden, ob für Triebfahrzeugführer, die ausschließlich auf Strecken im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland fahren, der Erwerb der neuen Triebfahrzeugführerscheine ausgesetzt und statt dessen eine befristete Weiternutzung der bisher ausgestellten Fahrberechtigungen gemäß der VDV-Schrift 753 angewendet werden darf.

Dazu erklärt mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener: „Mit diesem Antrag versucht die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zur effektiven Kontrolle der Triebfahrzeugführerscheinvergabe zu entfliehen. Die konsequente Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung ist ein erster wichtiger Schritt auf dem langen Weg den Wildwuchs im Bereich der Triebfahrzeugführerscheine zu bekämpfen.

Es ist heute immer noch möglich, ohne weitere Kontrollen einen gem. VDV Schrift 753 ausgestellten Führerschein im Internet zu bestellen. Hier wird das auf Sicherheit basierende System Schiene eklatant ausgehöhlt. Mit ihrem neuen Vorstoß zielt die Bundesregierung genau auf die schwarzen Schafe ab, die in der Vergangenheit schon die Ausbildungsdauer dem eigenen Bedarf an Triebfahrzeugführern angepasst haben.

Brauche ich schnell neue Triebfahrzeugführer, dann kürze ich eben die Ausbildungszeit entsprechend! nach diesem Motto verfuhren bisher schon einige EVU. Anstatt eine langfristige und nachhaltige Personalpolitik zu betreiben, wird hier nur auf die kurzfristigen Lösungen von Personalengpässen geschielt.“

mobifair fordert die Umsetzung der Treibfahrzeugführerscheinrichtline für alle Eisenbahnfahrzeugführer! Auch für den Regionalverkehr! Es darf keine Zwei Klassen Ausbildung geben.

Wir fordern die Europäische Kommission auf, dem Versuch einer Aufweichung der vorgesehenen Standards eine klare Absage zu erteilen!