12. April 2012 – Die Leiharbeitsbranche boomt, prekäre Arbeitsplätze sind bereits seit Jahren auf dem Vormarsch. Daneben baut sich ein weiteres Feld dubioser Leistungserbringer auf, die (Schein)-Selbständigen. Sie verlassen den Arbeitsmarkt der abhängig Beschäftigten und kommen meist als „Quasi-Selbständige“ in die Unternehmen zurück.
mobifair hat solche „externen Dienstleister“ im Rahmen eines Projektes unter die Lupe genommen. Zielsetzung war unter anderem die Begleitung der Umsetzung des im September 2010 unterzeichneten Fairnessabkommens. Diese Vereinbarung zur Sicherung angemessener Lohn- und Sozialstandards dient als Basis für ein hohes Qualitätsniveau. Weiteres Ziel war die Erfassung von Verstößen gegen dieses Abkommen und die Erarbeitung eines Vorschlags zur besseren Überwachung der vereinbarten Standards.
Ergebnis der Recherchen: Es genügt nicht, dass sich Auftraggeber von ihren Sub-Unternehmen bescheinigen lassen, dass Aufgaben ordentlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden. Es braucht Kontrollen, um sicherzustellen, dass dies auch verwirklicht wird und es bedarf harter Strafen, wenn sich einer nicht an die Spielregeln hält. Im nun vorgelegten Abschlussbericht stellt mobifair fest, dass gerade in den Beschäftigungsbereichen, die durch externe Dienstleister abgedeckt werden, sich kaum eine Tarifabsicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer findet. Im Sicherungsbereich regeln seit 2011 Mindestlöhne die Lohnstandards. Problematisch bleibt es aber in den Bereichen der Qualifikationen und bei der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Vor allem im Umgang mit den Arbeits- und Ruhezeiten. Auch die Weitergabe von Aufträgen an sogenannte Sub-Sub-Unternehmen, von denen die Auftraggeber meist keine Kenntnis haben, stellt ein erhebliches Problem dar.
Schon deshalb ist es dringend notwendig, wie mobifair in seiner Handlungsempfehlung klarstellt, die Sicherheitsstandards und Kontrolldichte zu erhöhen, um die Sozialstandards zu schützen. Die Voraussetzungen für eine Präqualifizierung externer Dienstleistungsunternehmen seien insbesondere um den Nachweis einer „Tariftreueerklärung“ zu ergänzen. Außerdem sollte die Ausstellung und das Führen eines Registers für den Befähigungsausweis einer zentralen Stelle übertragen werden. Das Register sollte auch eine Dokumentation der verpflichtenden Fort- und Weiterbildungen beinhalten. Ebenso die regelmäßig geforderten Tauglichkeitsuntersuchungen. mobifair bietet dazu Unterstützung bis hin zur Übernahme dieser Aufgabe an.
Zudem sei es dringend notwendig, für die Branche einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag umzusetzen. Dies wäre ein großer Beitrag dazu, Lohndumping im Wettbewerb auszuschließen. Der Mindestlohntarifvertrag der Sicherheitsbranche wird als nicht ausreichend bezeichnet. Als Basis für die Branche sollte der Tarifvertrag Fahrwegdienste als größter Beschäftigungsbereich die Referenz vorgeben. Arbeitgeber und Gewerkschaften werden aufgefordert, entsprechende Gespräche aufzunehmen. Zudem soll nach Ansicht von mobifair für den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen im Betrieb ein Vetorecht für Betriebsräte per Tarifvertrag vereinbart werden.