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Neuregelungen im Jahr 2012

4. Januar 2012 – Für das Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht bringt das Jahr 2012 zum Teil gravierende Änderungen mit sich. Besonders einschneidend: Das Aus der Rente mit 65 Jahren. Hier eine Auswahl der Neuregelungen.

Rente: Die schrittweise Anhebung der „Regelaltersgrenze“ wird aktuell, in 2012 auf 65 Jahre plus einen Monat, betroffen ist damit der Geburtsjahrgang 1947. In den folgenden Jahren erhöht sich das gesetzliche Rentenalter jeweils um einen weiteren Monat, bis zur endgültigen Anhebung auf 67 Jahre.

Leiharbeit: Für Beschäftigte in der Leiharbeit gibt es zwei wichtige Neuerungen. Zum einen die geplante Festlegung der Lohnuntergrenzen auf 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten, zum anderen die Umsetzung des Grundsatzes „equal pay“. Damit haben LeiharbeiterInnen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft.

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld gibt es nur noch, wenn mindestens ein Drittel des Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen ist. Außerdem fällt der gesetzliche Zuschuss weg, die Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge für das Kurzarbeitergeld voll übernehmen.

Verbraucher: Mit einer Sonderregelung der Bundesregierung nach dem „Erneuerbare Energiengesetz“ werden künftig Industriebetriebe mit hohem Energieaufwand von Stromkosten entlastet. Die Preise für Privathaushalte werden dagegen in diesem Jahr ansteigen.

Verkehr: In sieben Bundesländern wird der Testbetrieb für Monsterlastwagen anlaufen, mit einer Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums wurde der Versuch durchgesetzt.