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Bundesregierung bestätigt mobifair: Keine „selbständigen Lokführer“

4. Januar 2012 – Am 22.12.2011 hat die Bundesregierung auf die „Kleine Anfrage“ der SPD-Bundestagsfraktion zu Themen der mobifair-Recherche „Tatort Führerstand“ Stellung bezogen. Die Rechtsauffassung von mobifair wird darin bestätigt: Für „selbständige Lokführer“ gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass Triebfahrzeugführer ihren Dienst „selbständig“ im Sinne von fachlich unabhängig oder unkontrolliert von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen ausüben dürfen.“ Dabei weist die Bundesregierung auf die Verpflichtung der Eisenbahnen hin, besonders qualifiziertes Personal vorhalten zu müssen. „Das heißt: Eigenes Personal“, so kommentiert mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener, „oder zumindest Personal, das für eine bestimmte Zeit in das Eisenbahnverkehrsunternehmen eingegliedert ist.“

Als etwas eigenartig bezeichnet mobifair die Aussage der Bundesregierung, dass sie Informationen darüber habe, dass Personen ihre Dienste als Triebfahrzeugführer im Internet anbieten, aber anderseits keine Kenntnis davon habe, ob hier tatsächlich Einsätze gefahren würden. Eine Kontrolle könnte hier Aufschluss geben, meint mobifair, zumal man den Behörden zu diesem Thema Namen und Informationen von Eisenbahnverkehrsunternehmen gemeldet hat. Nun sollte man auch mal prüfen, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht. Im Sinne der eisenbahnrechtlichen Vorschriften und der Sozialversicherungspflicht.

Unser Appell an alle EVU:

Es bleibt dabei: Wer sogenannte „selbständige Lokführer“ ohne ausreichende Kontrolle der Zulassung und aller notwendigen Bescheinigungen beschäftigt sowie ihnen ohne Einbindung in das eigene Eisenbahnunternehmen – Überwachungspflicht – Aufträge erteilt, handelt nicht rechtmäßig. Er kommt den Sicherheitsverpflichtungen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) nicht ausreichend nach. Wir können alle Eisenbahnunternehmen nur davor warnen, sich mit solchen Geisterfahrern auf der Schiene einzulassen. Die Haftung für diese „selbständigen Lokführer“ liegt klar beim einsetzenden Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Unser Appell an alle sogenannten selbständigen Lokführer:

Schadet nicht länger der Branche und werdet wieder Lokführer mit Festanstellung in einem EVU. Wir helfen gerne.