20. Dezember 2011 – Mit einer Bundesratsinitiative will sich das Land Nordrhein-Westfalen für die Rechte von so genannten Mini-Jobbern einsetzen. Durch eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden soll ein fester Stundenlohn von 8,50 Euro gesichert werden.
„Eine richtige und unterstützenswerte Initiative“, kommentiert mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. „Viele Beschäftigte in Mini-Jobs haben so lange Arbeitszeiten, dass manche auf einen Stundenlohn von nur vier Euro kommen. Eine unmögliche Situation. Es wird Zeit, dass hier ein Riegel vorgeschoben wird.“ Mit der von NRW vorgeschlagenen Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit für die 400-Euro-Jobs wäre ein Stundenlohn von 8,50 Euro sichergestellt. Arbeitgeber, die von ihren geringfügig Beschäftigten weiterhin Mehrstunden verlangen, würden – geht es nach der jetzt angestoßenen Initiative – zur Kasse gebeten: Dann sollen die Mini-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umgewandelt werden. Damit müssten die Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung von Mini-Jobs wäre bei Verstößen gegen die Arbeitszeit hinfällig. Die Einhaltung der Vorschriften soll nach den Vorstellungen des Arbeits- und Sozialministeriums in Düsseldorf von den Behörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, d.h. dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung und dem Zoll, kontrolliert werden.
„Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen. Die Bundesregierung scheint dies aber zu ignorieren“, begründet der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider die Initiative seines Landes. Geringfügig Beschäftigte sind arbeitsrechtlich reguläre Teilzeitbeschäftigte. In der Praxis kommt es allerdings nach Angaben von Schneider häufig zu massiven Verstößen gegen das Arbeits- und das Arbeitsschutzrecht. „Dazu gehören: keine Zahlung des arbeitsrechtlich zustehenden Entgelts, kein bezahlter Urlaub, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Missachtung von Mutterschutzvorschriften“. Auch solche Verstöße sollen künftig dazu führen, dass die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber fällig werden.