19. Dezember 2011 – Neue Führerscheine sorgen für europaweite Mobilität und Sicherheit, teilt EBA-Chef Gerald Hörster in einer Pressemeldung anlässlich der Übergabe des ersten neuen Lokführerscheins mit. Weit gefehlt, Herr Präsident, kontert mobifair.
Diese Fahrberechtigung gilt nur für Lokführer, die eine neue Fahrberechtigung beantragen und ausschließlich grenzüberschreitend arbeiten. Erst ab dem 29.10.2013 müssen alle neuen Führerscheine nach der Verordnung erteilt werden. Für den Geschäftsführer von mobifair, Helmut Diener, ist das nicht ausreichend. Es gebe Hinweise, so Diener, dass Führerscheine „auf dem Schwarzmarkt“ ausgestellt eiträgen in Milliardenhöhe zukämen. Soweit die Theorie.
In der Praxis tut sich allerdings wenig. Zwar hat die Rentenversicherung mittlerweile von 130 Betrieben Sozialbeiträge nachgefordert und in weiteren rund 1700 Prüfungen eingeleitet, doch nach Meinung von Gewerkschaften wird das Eintreiben der Beiträge nicht intensiv genug betrieben. Der DGB schätzt, dass weit höhere Ansprüche der Sozialversicherungen bestehen als bisher beziffert wurden. Gewerkschafter und Politiker fordern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales klare Anweisungen an die Rentenversicherungsträger, hier nachdrücklicher zu agieren. Die Zeitarbeitsbranche, die sich jahrelang auf Kosten der Allgemeinheit bereichert hat, dürfte so billig nicht davon kommen, heißt es.
Nach Informationen der Frankfurter Ruworden sind. Daher müsse man alle Führerscheine prüfen und sicherstellen, dass keine „Geisterfahrer“ unterwegs sind.
Wie das EBA weiter mitteilt, regelt die neue Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) auch die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung von Lokführern und die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfungsorganisationen. Das ist gut so, aber nicht genug, meint hierzu mobifair. Die Ausbildung verlange schon lange keine besonderen Qualifikationsansprüche mehr, sagt Helmut Diener. Oft seien die angehenden Lokführer ohne technische Grundkenntnisse und wenn einem Eisenbahnverkehrsunternehmen die Ausbildungsstelle nicht passe, weil hier vielleicht die Durchfallquoten höher seien, dann wechsle halt man schnell zu einer anderen, die vielleicht dann auch noch kürzer und billiger ausbilde.
Zu guter Letzt entscheide eh der Eisenbahnbetriebsleiter über Gut und Böse, wer besteht oder nicht, so der mobifair-Geschäftsführer. „Da sind wir mal böse und vermuten, dass dies wohl sehr bedarfsorientiert passiert. Alles kein Problem, solange es Bildungsgutscheine dafür gibt und die Kosten für die Ausbildung nicht dem EVU sondern dem Steuerzahler aufs Auge gedrückt werden. Das ist nicht gut, liebes EBA und Bundesministerium.“ mobifair stellt fest: Zu einer guten und qualifizierten Ausbildung gehören technische Grundkenntnisse, ein qualifizierter Eignungs- und Belastungstest und eine hohe Qualifikation der Ausbilder. Vor allem gehöre auch dazu, dass eine externe Stelle, wie die IHK, mit der Prüfung beauftragt werden müsste und nicht der Eisenbahnbetriebsleiter. Helmut Diener: „Die Übergabe eines neuen Führerscheins reicht nicht aus, die Probleme zu lösen, die man seit Jahren vernachlässigt hat.“