Polnische Spediteure sind mit einer Klage gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg gescheitert, berichtet die Verkehrsrundschau unter Berufung auf eine Pressemeldung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Arbeitnehmer die zwar im Ausland angestellt sind, aber in Deutschland arbeiten, müssen Mindestlohn erhalten, entschied das Gericht. Dies gelte auch, wenn die Tätigkeit nur kurze Zeit dauere, so zum Beispiel bei Lkw-Fahrern. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen vor allem für die Speditionsbranche haben, urteilt mobifair. Ein Großteil der osteuropäischen Fahrer, die innerhalb Deutschlands unterwegs sind, wird nach den niedrigeren Löhnen ihrer Heimatländer bezahlt. Sollte die Auffassung des Berliner Gerichts Bestand werden, würde dies eine deutliche Verbesserung für die Situation der Fahrer bedeuten.