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Werkverträge statt Leiharbeit: Ausbeutung mit anderen Mitteln

18. Oktober 2011 – mobifair mahnt zur Vorsicht – wenn der dringend notwendige Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eingeführt wird, ist zu befürchten, dass skrupellose Unternehmen verstärkt auf „Werkverträge“ setzen, um weiter mit Lohn- und Sozialraub Profite zu machen.

Die Leiharbeitsbranche boomt weiter. Mit dem im März vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung wurde zwar die Einführung eines Mindestlohnes in diesem Bereich beschlossen, um zumindest den gröbsten Auswüchsen dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Allerdings bedarf es noch einer tariflichen Einigung.

Doch Vorsicht! Steht der Mindestlohn endgültig, dann wird wohl das „Instrument“ Werkvertrag stärker greifen, um letztendlich weiter mit Lohn- und Sozialraub am Markt agieren zu können. Die Politik macht wieder einmal die Augen zu.

Der Grund, warum sich viele Unternehmen dem Konstrukt „Werkvertrag“ bedienen liegt auf der Hand: die bereits niedrigen Kosten der Leiharbeit sollen noch mehr gedrückt werden. Hinzu kommt, den innerbetrieblichen Interessenvertretern sind bei diesem Thema faktisch die Hände gebunden, Werkverträge können ohne Zustimmung des Betriebsrates geschlossen werden. In den Bilanzen der Unternehmen tauchen diese Posten schließlich nicht mal mehr als Personal-, sondern als Sachkosten auf.

Bereits seit Jahren zeichnet sich hier eine unheilvolle Entwicklung ab, vor der die Schwarz-Gelbe-Koalition jedoch die Augen verschließt. Hinsichtlich einer „Kleinen Anfrage“ der Partei Die Linke im Bundestag vom 14.07.2011 – „Werkverträge als Instrument zum Lohndumping“ – konstatiert die amtierende Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Da „Hinweise oder Informationen über eine weit verbreitete, systematisierte missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen“ nicht vorlägen, so die Antwort weiter, sei „eine Untersuchung…nicht angezeigt“. Sehr pikant, denn noch vor sechs Jahren nahm sich die CDU/CSU-Fraktion diesem Thema als Oppositionspartei an und stellte, vor dem Hintergrund der Skandale in der Fleischindustrie, ihrerseits eine „Große Anfrage“ zum Thema Werkverträge an die damalige Rot-Grüne- Bundesregierung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wie funktioniert das Prinzip „Werkvertrag“ und was macht Werkverträge so attraktiv für Unternehmen?

Bei einem Werkvertrag beauftragt der Auftraggeber eine Person oder ein anderes Unternehmen mit der Erbringung eines ganz konkreten Arbeitsergebnisses. Gegenstand dieses Vertrages ist also nicht die geschuldete Arbeitskraft, sondern ein vereinbartes und fertiges Endresultat, das sogenannte „Werk“. Werkverträge basieren dementsprechend auch nicht auf Stundenlöhnen, sondern bezahlt wird ein Pauschalsatz. Die Interpretation dessen, was ein „Werk“ ist, nimmt in der Realität allerdings häufig geradezu groteske Formen an. Im Einzelhandel zählt man schon mal das Aus- und Einräumen von Regalen als Werk oder in der Fleischindustrie das Zerlegen von Schweinen. In der Regel werden in diesen Fällen dann Unternehmen angeheuert, die niedrigere Löhne an ihre Beschäftigten bezahlen als das beauftragende Unternehmen, entsprechend gering ist auch der Pauschalsatz kalkuliert.

Tarifliche Regelungen, wie sie für Leiharbeiter gelten, werden über diese Verträge zudem umgangen, handelt es sich doch, zumindest auf dem Papier, um Werkvertragsarbeit und nicht um Leiharbeit. Formal sind die Werkvertragsarbeitskräfte entsprechend auch nicht in den Betriebsablauf des Auftraggebers integriert. Rein rechtlich verfügt er über keine Weisungsbefugnis hinsichtlich Art, Ort und Zeit der auszuführenden Arbeit. Die Organisation des Arbeitseinsatzes und der Arbeitsmittel hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Faktisch jedoch sind diese Arbeitskräfte meist derart in den Betriebsablauf intergiert, dass es sich im Grunde genommen lediglich um illegale Scheinwerkverträge bzw. illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt.

Kleine Anfrage, Die LINKE, 14.07.2011
„Werkverträge als Instrument zum Lohndumping“

Antwort der Bundesregierung, 01.08.2011

Große Anfrage, CDU/CSU, 15.03.2005
„Sozialdumping durch osteuropäische Billigarbeiter“