Die EU treibt die Pläne zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) weiter voran. Laut Jean-Claude Juncker soll sie die Umsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ unterstützen. Nach den Entscheidungen während der Revision der Entsenderichtlinie müssen die Bestrebungen der Kommission zur fairen Behandlung von Arbeitnehmern allerdings kritisch hinterfragt werden.
Das geplante Ausklammern des Transportsektors innerhalb des Mobilitäts-Pakets sprach nicht gerade für eine Gleichbehandlung im Sinne der Beschäftigten. Sicher ist, dass eine europäische Einrichtung, die nationale Behörden bei Kontrollen und bei der Verfolgung von Verstößen und Missbrauch im grenzüberschreitenden Kontext unterstützt, eine wichtige Lücke bei der Durchsetzung von EU-Recht schließen könnte. Denn gerade mobile Beschäftigt, die grenzüberschreitend tätig sind, werden gefährdet durch Lohndumping, Sozialversicherungsbetrug und ausbeuterische Vermittler. Die Kompetenzen der nationalen Kontrollbehörden enden an den jeweiligen Grenzen der Mitgliedstaaten, eine übergreifende Behörde könnte Rechte durchsetzen.
„Wie ernst es der EU mit der Umsetzung ist, muss abgewartet werden“, urteilt Helmut Diener von mobifair. Die geplante ELA sei eine Möglichkeit, den europäischen Arbeitsmarkt fairer und gerechter zu gestalten, dazu müssten aber nicht nur Absichten erklärt werden, sondern Handlungen folgen. Die Gewerkschaften begrüßen die Vorschläge der Kommission im Grundsatz, fordern jedoch eine Reihe von Verbesserungen, was die Zusammenarbeit der Behörden und die Durchführung von gemeinsamen Kontrollen angeht. Es seien verbindliche Verfahren und Strukturen erforderlich.