Da gibt es einiges zu tun. Handeln ist nun angesagt und sich nicht ständig vor der Verantwortung drücken. Ob Ministerium oder Behörden. Die Fakten liegen schon seit längerer Zeit auf dem Tisch. Insbesondere im Schienengüterverkehr finden prekäre Zugfahrten statt. Hier kommen Lokführer zum Einsatz, die sich nicht an die Regeln und gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes halten oder dessen Eignung und Befähigung nicht ausreichend sind. Wie uns Lokführer berichtet haben, werden sie von ihrem Unternehmen oft gezwungen, länger als erlaubt unterwegs zu sein. Kontrollen finden kaum statt. mobifair meint, das ist nicht sicher und ein Angriff auf das Berufsbild des Lokführers.
Das ARD-Magazin Plusminus hat sich dem Thema angenommen und vergangenen Mittwoch mit der Überschrift „Unsicherer Güterverkehr“ berichtet. Dabei ging es auch um mögliche „Terrorgefahren“ durch nicht abgesperrte Loks. Ausgehend zu dieser Annahme war ein Hinweis aus dem EU-Parlament, dass eine erhöhte Anschlaggefahr für den Schienenverkehr besteht.
Der Plusminius-Bericht wurde im Netz sehr kontrovers diskutiert. Einige begegneten dem Thema sehr kritisch, teils polemisch. Diskutierten an der Sache vorbei und bekannten sich auch zu den überlangen Arbeitszeiten und Fahrten auf der Lok ohne die gesetzliche Pausenunterbrechungen. Viele reagierten mit Zustimmung und untermauerten die Notwendigkeit des Handelns hier die Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen.
In den letzten Tagen haben sich auch betroffene Lokführer direkt bei mobifair gemeldet und die Sachverhalte mit Beispielen von ihren Einsätzen bestätigt. Wir werden alle Meldungen und Informationen bündeln, so mobifair-Vorstand Helmut Diener, und Anzeigen prüfen. Hier werden neben dem Eisenbahnbundesamt (EBA) die für die Arbeitszeitregelung zuständigen Gewerbeaufsichtsämter viel zu tun bekommen.
Bislang hüllt sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Schweigen und die zuständige Behörde EBA spricht wieder einmal mehr von einer Nichtzuständigkeit. Diese mag sicher auch begründet sein. Es zeigt aber auf, dass es Zuständigkeitslücken gibt. So wird anscheinend ignoriert, dass 470 EVUs anders kontrolliert werden müssen als ein, zwei EVUs zu DB-Zeiten.
Es ist mehr als dringlich die Kontrollen zu erhöhen und darüber nachzudenken, ob das System „Sicherheitsmanagement“ mit Eigenverantwortung der EVUs“ so noch funktioniert. Wir brauchen Kontrollmöglichkeiten, wie es eine Fahrerkarte bieten kann. Hier wird neben den Fahr- und Ruhezeiten auch die Eignung und Befähigung erfasst. Darunter unter anderem die Fahrzeugausbildungen, die Strecken- und Bahnhofskenntnis und der Besuch der vorgeschriebenen Fortbildungsunterrichte. Wir fordern weiter, dass sich betriebsfremde Lokführer vor der Übergabe einer Lok persönlich melden und ggf. ausweisen müssen. Dafür sind besetzte Meldestellen an allen Lokübergabestellen einzurichten. So könnte auch das Thema Bereitstellung von Sozial- und Ruheräumen wieder an Bedeutung gewinnen. Des Weiteren darf das Berufsbild nicht länger durch schlechte Ausbildung gefährdet werden. Das Geschäftsmodell „Bildungsgutscheine“ muss beendet werden. Grundsätzlich müssen Lokführer eine dreijährige Ausbildung als Eisenbahner im Betriebsdienst (Fachrichtung Lok und Transport) vorweisen. Bei einer Funktionsausbildung sind verbindliche Rahmenlehrpläne und eine zentrale Prüfungsdatenbank sicher zu stellen. Der Ausbildungserfolg ist durch eine externe Prüfstelle (z.B. IHK) festzustellen.
Wir bieten allen die Diskussion an. Unsachliche und polemische Äußerungen haben hier keinen Platz. Dafür ist das Thema viel zu ernst.
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