16. Juni 2011 – Scheinselbstständige, befristete Arbeitsverhältnisse, Mini-Jobs – das „Normalarbeitsverhältnis“ scheint zu einer aussterbenden Spezies zu gehören. Damit leben nicht nur die Beschäftigten in Unsicherheit, auch die sozialen Sicherungssysteme sind gefährdet.
mobifair hat den aktuellen Wandel der Arbeitsgesellschaft insbesondere im Verkehrssektor im Rahmen eines Projektes beleuchtet und Handlungsempfehlungen für Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitgeber erarbeitet.
Der Trend zu einer weiteren „Prekarisierung“ der Arbeitnehmer hat in den Zeiten der Wirtschaftskrise deutlich zugenommen. Die Anzahl der prekären Arbeitsverhältnisse stieg im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen überproportional an. „Regelarbeitsplätze“ in prekäre Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln ist weiter an der Tagesordnung.
Eine besondere Bedeutung haben nach den Recherchen von mobifair fehlgeleitete Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit erlangt. Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Arbeitssuchenden wurden ohne ausreichende Kontrolle von der Bundesagentur an dubiose Unternehmen vergeben. Auf dem Verkehrssektor zum Beispiel an Unternehmen wie ea-sy2learn e.V. Ltd. Langzeitarbeitslose und Menschen mit einem geringen Ausbildungsstand wurden über das Programm „WeGeBau“ in „Bildungsmaßnahmen“ vermittelt, deren einziger Zweck es war, alle möglichen Zuschüsse der öffentlichen Hand zu erschleichen.
Prekäre Arbeitsverhältnisse gefährden in zunehmendem Maße die sozialen Sicherungssysteme. Es werden Steuern und Sozialabgaben nicht gezahlt, die den öffentlichen Kassen fehlen. Gleichzeitig stehen vermehrt reguläre Arbeitsplätze auf dem Spiel und die Einstellung neuer Mitarbeiter wird unterbunden. Währenddessen schieben sich die Kontrollbehörden gegenseitig die Verantwortung zu und bleiben untätig.
mobifair deckt auf und zeigt an. So geschehen im Projektverlauf. Weiter wurde versucht auf die Politik und tragende Institutionen Einfluss zu nehmen, um den Missständen entgegenzuwirken. Insbesondere im Bereich der sogenannten „Drittanbieter“ bedarf es ein engeres und zuverlässiges Kontrollsystem. Auch die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern und insbesondere bei der Beauftragung von Sub-Unternehmen gehören auf einen neuen Prüfstand.