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Branchentarifvertrag ist repräsentativ!

Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz eine Liste sogenannter „repräsentativer“ Tarifverträge vorgelegt, die bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten sind. Dazu gehören Tarifverträge von ver.di und der Branchentarifvertrag SPNV der EVG. „Damit ist eine wesentliche Forderung von mobifair erfüllt worden“, kommentierte mobifair-Geschäftsführer Helmut Diener. „Tariftreue ist die unbedingte Voraussetzung für gerechte Wettbewerbsbedingungen“.

Das Tariftreuegesetz von Rheinland-Pfalz ist in der bundesweiten Bewertung der entsprechenden Landesgesetze von mobifair bereits mit einer hohen Punktzahl – vier von fünf möglichen „Walen“ – benotet worden. Mit der Listung der „repräsentativen“ Tarifverträge kommt eine weitere solide Basis für soziale Gerechtigkeit hinzu.

Nach den Vorgaben des Landessozialministeriums Rheinland-Pfalz sollen bei Auftragsvergaben für die Straße (ÖPNV/Schulbus) künftig die Verträge zwischen der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe des Landes mit ver.di zur Geltung kommen sowie auf der Schiene der Branchentarifvertrag zwischen DB AG, G6 und EVG. Diener: „Der Verweis auf einen repräsentativen Tarifvertrag ist ebenso wichtig wie Arbeitsplatzschutz und ein gerechter Mindestlohn.“

 

Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 25. März 2011)