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„Ohne Schutz der Sozialstandards keine Ausschreibung“

Vergabe Oberlandbahn
mobifair schreibt an Ministerpräsident Seehofer:
„Ohne Schutz der Sozialstandards keine Ausschreibung“

In einem Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, macht mobifair auf die Notwendigkeit aufmerksam, bei der „Vergabe Bayerisches Oberland“ auf die Einhaltung von Lohn- und Sozialstandards zu achten sowie qualifizierte Eisenbahnberufe zu erhalten.

mobifair hat einer Vorinformation für einen Dienstleistungsauftrag entnommen, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) beabsichtigt,
den Betrieb auf den Strecken der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) auszuschreiben. Dieses Vorhaben hat bereits im Vorfeld zu politischen Auseinandersetzungen geführt, da Service und Zuverlässigkeit der BOB bei ihren Kunden sehr beliebt sind und Veränderungen bei einer Neuvergabe vom überwiegenden Teil der Bürger im Oberland abgelehnt werden.

mobifair hat sich bereits im Vorfeld zu diesem Thema geäußert und vor allem gefordert, dass die Ausschreibung Rücksicht auf die Lohn- und Sozialstandards der Eisenbahner nehmen muss. mobifair habe dies – so Geschäftsführer Helmut Diener – getan, weil wiederholt festzustellen war, dass insbesondere die BEG bei Auftragsvergaben die rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpft und meist einer reinen Preisvergabe den Vorzug gegeben hat.

Helmut Diener bedauert in seinem Schreiben, dass die bisherigen Bemühungen von mobifair erfolglos geblieben sind, Minister Martin Zeil (FDP) und den BEG-Geschäftsführer Fritz Czeschka für dieses Problem zu sensibilisieren. Diener macht in seinem Brief deutlich, dass es mobifair nicht darum gehe, Ausschreibungen zu verhindern und erinnerte an den 25. März des vergangenen Jahres, an dem Fritz Czeschka im Beisein aller verantwortlichen Betriebsräte der in Bayern ansässigen Eisenbahnverkehrsunternehmen den Betriebsräten der BOB eine Sonderstellung bei der anstehenden Ausschreibung zugesagt hat.

In dem Brief wird außerdem auf den mobifair- Leitfaden zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen hingewiesen, der die Einbeziehung sozialer Aspekte in Vergabeverfahren dokumentiert. Ebenso auf die jüngste Vereinbarung zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG-SPNV und den Gewerkschaften TRANSNET und GDBA, die beiderseitig zum Ausdruck bringt, dass der Wettbewerbsmarkt nicht zu Nachteilen für die Arbeitnehmer führen dürfe.