Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeberverband oder Arbeitgebern und einer Gewerkschaft. Der Tarifvertrag beinhaltet alle Rechte und Pflichten, die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordnen.
Die wichtigsten Regelungsbestandteile sind:
- Lohn und Gehalt
- Urlaubsanspruch
- Arbeitszeiten
- Arbeitsbedingungen
- Abschluss- und Kündigungsmodalitäten des Arbeitsverhältnisses
- Vertragslaufzeit
Ein Tarifvertrag ist für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaft verbindlich bzw. hat für sie zwingende Wirkung. Gültig ist ein Tarifvertrag immer so lange, bis er entweder vom Arbeitgeberverband / Arbeitgeber oder von der Gewerkschaft gekündigt wird.
In der Praxis lassen sich verschiedene Arten von Tarifverträgen unterscheiden. Die Unterschiede sind dabei insbesondere auf den räumlichen Geltungsbereich, den Inhalt und den Zweck des Tarifvertrages zurückzuführen.
- Unterscheidung nach räumlichem Geltungsbereich – z.B.:
Verbandstarifvertrag/Flächentarifvertrag
Der Abschluss des Tarifvertrages erfolgt zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband. Dieser Tarifvertrag gilt für alle Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben, welche unter dem Dach des vertragsabschließenden Arbeitgeber- verbandes organisiert sind.
Firmentarifvertrag/Haustarifvertrag
Der Abschluss des Tarifvertrages erfolgt zwischen einer Gewerkschaft und einem Einzelarbeitgeber. Die Gültigkeit dieses Tarifvertrages erstreckt sich lediglich auf die Gewerkschaftsmitglieder innerhalb des Unternehmens dieses Arbeitgebers.
- Unterscheidung nach dem Zweck – z.B.:
Anerkennungstarifvertrag
Von einem Anerkennungstarifvertrag spricht man, wenn ein Unternehmen, das nicht tarifgebunden ist, sich zur Anwendung eines existierenden Verbandstarifvertrages /Flächentarifvertrages verpflichtet.
Ergänzungstarifvertrag
Ein Ergänzungstarifvertrag erweitert einen bereits existierenden Tarifvertrag.
Änderungstarifvertrag
Der Abschluss eines Änderungstarifvertrages erfolgt aufgrund einer inhaltlichen oder formalen Änderung an einem existierenden Tarifvertrag.
- Unterscheidung nach Inhalt – z.B.:
Manteltarifvertrag
Ein Manteltarifvertrag enthält Bestimmungen über die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Einstellungs- und Kündigungs- bedingungen.
Entgelttarifvertrag
Ein Entgelttarifvertrag enthält Regelungen und Bestimmungen zur Höhe des Entgeltes.
Gesetzliche Regelungen finden sich im Tarifvertragsgesetz (TVG).