Das Personenbeförderungsgesetz regelt die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen in Deutschland. Der Vorgänger des heutigen PBefG trat 1935 in Kraft und wurde mehrmals novelliert, die erste Änderung war 1952, weitere folgten. 2012 wurde festgelegt, dass ab Januar 2013 der Fernbuslinienmarkt in Deutschland liberalisiert wird. Bis zu diesem Zeitpunkt verbot das Personenbeförderungsgesetz Unternehmen das gegenseitige Bedienen von Haltestellen auf Strecken im Inland „wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen“. Seit 2013 gilt: Solche Verkehre sind zulässig, wenn sie einen Haltestellenabstand von mehr als 50 km beachten. Damit fiel der Startschuss für den Wettbewerb auf dem Fernbusmarkt.