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Normalarbeitsverhältnis

Das traditionelle „Normalarbeitsverhältnis“ beschreibt einen ganz bestimmten Typus eines unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisses. Es basiert auf einem auf Dauer angelegten Arbeitsvertrag, einem festen, an Vollzeitbeschäftigung orientierten Arbeitszeitmuster, einem tarifvertraglich normierten Lohn oder Gehalt, der Sozialversicherungspflicht sowie der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.

Für die meisten Beschäftigten in einem Normalverhältnis ist dies in der Regel die einzige existenzielle Basis für deren Lebensunterhalt. Mit der ständig zunehmenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes verliert dieser Typus seit vielen Jahren jedoch kontinuierlich an Bedeutung bzw. nehmen atypische Beschäftigungsformen in der Arbeitswelt (z.B. Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf) quantitativ zu.