Für Lkw gilt in Deutschland seit Januar 2005 eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr auf Bundesautobahnen und stark frequentierten Bundesstraßen. Die Maut gilt für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die entweder ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden. Fernbusse zahlen keine Maut. Derzeit wird die Einführung einer Maut für Pkw kontrovers diskutiert.