Der Begriff Lohndumping ist ein politischer, kein arbeitsrechtlicher Begriff. Von Lohndumping spricht man in der Regel, wenn:
- für eine Vollzeitbeschäftigung Löhne vereinbart werden, die unterhalb des Existenzminimums liegen
- Arbeitgeber Löhn zahlen, die unterhalb von den in Tarifverträgen der jeweiligen Branche festgelegten Löhnen liegen
- Arbeitnehmer weniger als zwei Drittel des ortsüblichen Lohnes für eine gleiche Tätigkeit erhalten