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Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld

Um in Unternehmen bei schwieriger wirtschaftlicher Lage Entlassungen zu vermeiden, besteht für diese die Möglichkeit, vorübergehend Kurzarbeit  einzuführen. Kurzarbeit bedeutet, die reguläre Arbeitszeit wird, bei entsprechender Verringerung auch des Lohnes, gekürzt bzw. geht der betroffene Arbeitnehmer  während dieses Zeitraumes weniger oder auch gar nicht arbeiten. Der durch Kurzarbeit hervorgerufene Verdienstausfall wird zu einem gewissen Teil (60% des entgangenen Nettolohnes / bei einem im Haushalt lebenden Kind 67% des entgangenen Nettolohnes) vom Staat kompensiert, man spricht hierbei vom Kurzarbeitergeld. Grundsätzlich ist die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf sechs Monate begrenzt, durch Rechtsverordnung kann sie jedoch auf 18 Monate verlängert werden. Die Leistungen werden von der Bundesagentur für Arbeit an den Arbeitgeber weitergegeben und von diesem an den Arbeitnehmer ausbezahlt.