Als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder Minijob wird ein Arbeitsverhältnis mit einem Einkommen von weniger als 450 € monatlich bezeichnet.
Als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder Minijob wird ein Arbeitsverhältnis mit einem Einkommen von weniger als 450 € monatlich bezeichnet.