Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Wahl und Arbeit des Betriebsrates. In ihm sind seine Rechte, Pflichten und Aufgaben niedergeschrieben. In diesem Sinne regelt das Betriebsverfassungsgesetz das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Betrieb.