Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenz-überschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – AEntG) trat im Februar 1996 in Kraft und wurde im April 2009 neu gefasst. Ziel des Gesetzes ist es, ordentliche Mindestarbeitsbedingungen und einen fairen Wettbewerb im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Das Gesetz verpflichtet sowohl inländische als auch ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, zur Einhaltung gesetzlicher und in bestimmten Branchen tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen.