LKW-Fahrer müssen an Fortbildung teilnehmen
Seit 10. September 2009 unterliegen LKW-Fahrer des gewerblichen Güterverkehrs einer Weiterbildungspflicht. 35 Unterrichtsstunden sind für die Fortbildung angesetzt, die der Fahrer aus eigener Tasche zahlen muss. Sie muss innerhalb von fünf Jahren wiederholt werden. Auf eine abschließende Prüfung wird jedoch verzichtet. Die erfolgte Weiterbildung wird im Scheckkartenführerschein durch eine Schlüsselzahl angezeigt. Für Fahrer, die ohne den erforderlichen Nachweis über ihre Weiterbildung unterwegs sind kann es teuer werden. Für Verstöße gegen diese Vorschrift können bis zu 5.000 Euro Geldbuße verhängt werden.
Innerhalb von fünf Jahren ist ab sofort eine 35 Stunden umfassende Fortbildung für LKW-Fahrer Pflicht. Foto:dvr-Bild |