Bei Betreiberwechseln im öffentlichen Schienennahverkehr haben Mitarbeiter ab sofort mehr Sicherheit. Das entsprechende Gesetz, für das sich die Gewerkschaft EVG, unterstützt von mobifair, stark gemacht hatte, ist im April in Kraft getreten.
Es schreibt vor, dass neue Eisenbahnunternehmen vorrangig auf das bisher auf der Strecke beschäftigte Personal zurückgreifen.
Damit wurde für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mehr Schutz und Sicherheit erreicht, denn mindestens für eine Übergangszeit gelten auch die bisherigen Lohn- und Beschäftigungsbedingungen weiter. Bisher wurde bei öffentlichen Ausschreibungen lediglich eine so genannte „Kann“-Bestimmung zur Anwendung gebracht, die jetzt in Kraft getretene Änderung zu einer „Soll“-Bestimmung trägt mit dazu bei, dass der Wettbewerb im Nahverkehr nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.
Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vorgenommenen Ausschreibungen fallen nicht unter diesen für die Beschäftigten verbesserten Schutz. Hier wird mobifair ein besonders Auge darauf werfen, ob man eine Beschäftigungssicherung mittels eines geordneten Personalübergangs weiter ignoriert.
Helmut Diener, Vorstand von mobifair, fordert gleiche Regelungen nun auch für den Busbereich: „Schutz der Beschäftigungsbedingungen bei Ausschreibungen muss für alle gelten, unabhängig vom Verkehrsträger“.