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Wer Ausbeuter beauftragt, macht sich strafbar!

Es ist ein neues Wortungetüm, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz!

Im Grunde genommen geht es darum, dass nicht nur das Unternehmen für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen haftet, bei dem die Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, sondern auch die Kunden und das ist völlig neu.

Für einen fairen Wettbewerb mit guten Beschäftigungsbedingungen im Verkehrsmarkt ist es ein wichtiges Thema. Wie wichtig, dass konnten die Teilnehmer*innen des JAV-Seminars der EVA-Akademie zum Thema „Mitbestimmung und die Rolle der JAV“, direkt aus erster Hand erfahren. Zu Gast war das Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands (GBV) des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Stefan Körzell, der sich spontan Zeit für die Teilnehmer*innen nahm.

Die Möglichkeit ergab sich durch ein zeitgleiches Treffen im Seminarhotel in Berlin Mitte zwischen Stefan Körzell und der mobifair-Delegation Helmut Diener und Manuel Poblotzki. Eindrucksvoll berichtete der 60-jährige Vollblutgewerkschafter im Seminarraum über seinen Werdegang vom Jugendvertreter bis in die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

„Ohne Rückgrat geht das nicht und alleine funktioniert das auch nicht“, zog er Resümee und richtete seinen Appell an die „Betriebsräte und die Gewerkschafter der Zukunft“, auf die Kolleg*innen in den Betrieben zuzugehen und ihnen klarzumachen, dass Erfolge nur in einer starken Gemeinschaft möglich sind.

Körzell berichtete dazu vom Fernfahrer-Streik in Gräfenhausen. Hier streikten die LKW-Fahrer gegen ihre Ausbeutung mit Stundenlöhnen von unter 2 Euro und ihr wochenlanges ununterbrochenes Leben im LKW. Dank der Gewerkschaft ver.di, aber auch mit Unterstützung der Vereine Sozialmaut und Faire Mobilität gelang es den Kollegen zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. Dieses Beispiel steht gleichzeitig für die Bedeutung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dadurch werden nicht nur die Speditionsunternehmen in die Pflicht genommen, sondern es müssen auch die großen Unternehmen Verantwortung übernehmen, die die Aufträge vergeben. Also auch die deutschen Firmen, die sich bislang nicht drum gekümmert haben, wo ihre Waren produziert werden, oder wer sie zu welchen Konditionen transportiert, können mit empfindlichen Strafen in die Haftung genommen werden.

Helmut Diener, Vorstand von mobifair, wies darauf hin, dass es gerade bei Arbeitsverleihern im Eisenbahnbereich in der Vergangenheit gelungen ist, zahlreiche Verstöße aufzudecken. Künftig kommt das auch denen teuer zu stehen, die mit solchen Firmen zusammenarbeiten.

„Es ist eine weitere Schutzregelung für die Menschen, die Tag und Nacht ihre Arbeit machen und uns gibt das eine bessere Möglichkeit, gegen solche Unternehmen vorzugehen“, so Diener.

Seminar „Mitbestimmung und die Rolle der JAV“