Wer Ausbeuter beauftragt, macht sich strafbar!
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Es ist ein neues Wortungetüm, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz! Im Grunde genommen geht es darum, dass nicht nur das Unternehmen für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen haftet, bei dem die Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, sondern auch die Kunden und das ist völlig neu. Für einen fairen Wettbewerb mit guten Beschäftigungsbedingungen …