Wer Ausbeuter beauftragt, macht sich strafbar!
Es ist ein neues Wortungetüm, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz! Im Grunde genommen geht es darum, dass nicht nur das Unternehmen für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen haftet, bei dem die Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, sondern auch die Kunden und das ist völlig neu. Für einen fairen Wettbewerb mit guten Beschäftigungsbedingungen …