Mittlerweile ist es so etwas wie eine Tradition: Zum großen Fahrplanwechsel schaut sich mobifair noch einmal an, in welchen SPNV-Netzen es zum Betreiberwechsel kommt und ob bei der Ausschreibung ein Personalübergang angeordnet war. Nach dem Motto: Die Betriebsaufnahme von heute ist die Ausschreibung von gestern.
Der Trend der letzten Jahre hat sich weiter fortgesetzt: Die Vorgabe des Personalübergangs ist zur Regel geworden. Bei allen Netzen mit Betriebsaufnahme 2023 war dies der Fall. Meistens gemäß § 131, Abs. 3 GWB und dabei so gut wie immer mit der leider üblichen Einschränkung, dass lediglich Triebfahrzeugführer, KiN und Disponenten erfasst wurden. Eine Personalübernahme für Werkstattbeschäftigte gab es nur im Netz Mittelrheinbahn, wo allerdings auch die „Muss“-Regelung aus dem rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetz zur Anwendung kam. Einen Betreiberwechsel gab es aber nicht.
Daneben gab es einige Netze, bei denen direkt der Betriebsübergang nach § 613a BGB greift, weil zwingend Fahrzeuge übergehen mussten, da diese vom Aufgabenträger beigestellt werden. Dies war etwa bei der Regio-Tram Nordhessen und einigen Vergaben in Nordrhein-Westfalen („RRX-Modell“) der Fall. Letztere waren teilweise Neuvergaben im Anschluss an Notvergaben, die wegen der Abellio-Insolvenz erforderlich waren.
Insgesamt fährt zum Fahrplanwechsel dieses Jahr bei der Mehrheit der Netze weiterhin der Altbetreiber. Für die betroffenen Beschäftigten sicher das erfreulichste Ergebnis. Denn: Ein Betreiberwechsel stellt leider immer noch einen großen Einschnitt und damit große Verunsicherung für die Kolleg*innen und Kollegen dar. Entsprechend gering ist meistens auch die Wechselbereitschaft. mobifair bleibt dabei: „Beim Betreiberwechsel darf sich nur die Farbe des Zuges und der Unternehmensbekleidung ändern. Sonst nichts.“ Das bleibt weiterhin das Ziel.