In Kürze erscheint der Seminarkatalog der EVA Akademie mit den neuen Seminarangeboten für das Kalenderjahr 2024. Über die Veranstaltungen, die unsere Referenten Christian Gebhardt und Manuel Poblotzki als Seminarleiter begleiten, möchten wir euch vorab bereits informieren. In der Tabelle findet ihr zudem die jeweiligen Seminarnummern, Zeiträume und Seminarorte sowie weitere Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsgesetz.
Arbeitsplätze sichern – Leiharbeit und Werkverträge auf dem Prüfstand des BR
Leiharbeit und Werkverträge waren ursprünglich als Möglichkeiten gedacht, Auftragsspitzen abzufedern und Personalengpässen kurzfristig entgegen zu wirken. Die heutige Praxis sieht oftmals völlig anders aus. Langfristige externe Vergaben wirken sich belastend auf die Beschäftigungsverhältnisse der Stammbeschäftigten aus. Im Seminar wollen wir die betriebliche Situation gemeinsam analysieren und beschäftigungssichernde Handlungsmöglichkeiten des BR behandeln.
Beschützer der Beschäftigungsbedingungen: Handlungsmöglichkeiten des BR bei Verkehrsausschreibungen
Regelmäßig und mehrfach in ihrem Berufsleben werden Beschäftigte im ÖPNV und SPNV mit Neuausschreibungen ihrer Verkehrsleistungen und den möglichen Folgen konfrontiert. Betriebsräte haben nicht nur ein offenes Ohr für die Sorgen der Kolleg:innen, sondern können auch dazu beitragen, dass die Weichen bei der Ausschreibung auf “besseren Schutz der Beschäftigten” gestellt werden statt auf „möglichst billig”: Mit hohen Sozialstandards, guter Ausbildung und sozialgeschützter Personalübernahme bei Betreiberwechsel. Wie eine frühzeitige Einflussnahme gemeinsam mit Unterstützer:innen aussehen kann, wollen wir im Seminar behandeln.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – die Arbeitnehmervertretung als Netzwerker in der Verkehrsbranche
Freiwillig kommen viele Unternehmen ihrer Verantwortung in Bezug auf Schäden an Mensch und Umwelt häufig nicht nach. Leider trifft dies auch auf UN in der Verkehrsbranche zu. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der UN bezüglich ihrer Lieferketten. Im Seminar wollen wir die Situation im Betrieb / Unternehmen gemeinsam analysieren und betriebsverfassungsrechtliche Handlungsoptionen für die Mitbestimmungsakteure behandeln.
Seminar: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen Hinweisgebende besser geschützt werden, die „im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.“
Auf Grund des neuen Gesetzes müssen die Betriebe aktiv werden und damit auch die Betriebsräte. In Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen sogenannte “interne Meldestellen” eingerichtet werden und die betreffenden Übergangsfristen sind kurz. Zusätzlich wird es ebenfalls sog. “externe Meldestellen” geben, die auch für Beschäftigte aus kleinen Betrieben zuständig sind. Doch die Mitbestimmung bei der Implementierung eines Hinweisgeberschutzsystems ist nicht die ausschließliche Aufgabe der Arbeitnehmervertretung. Oftmals sind sie als Vertrauenspersonen die ersten Ansprechpartner für Arbeitnehmende, die eine solche Meldung machen wollen. Jede Arbeitnehmervertretung sollte auch deshalb kompetent mit dieser neuen Regelung umgehen und über deren Inhalte beraten können.