Wie funktionieren eigentlich SPNV-Ausschreibungen und insbesondere Personalübergänge im Nachbarland Dänemark und welche Erfahrungen wurden bisher damit gemacht? Um diese Fragen ging es in einem Workshop in Kopenhagen, den mobifair mit Unterstützung der EVA-Akademie durchgeführt hat.
Vertreter*innen von EVG, der dänischen Eisenbahngewerkschaft Dansk Jernbaneforbund (DJF), der deutschen und der dänischen Arbeitgeberseite sowie von mobifair haben umfassend über rechtliche, strukturelle und tarifvertragliche Hintergründe und die praktische Umsetzung von SPNV-Ausschreibungen berichtet und diskutiert. Dabei hat sich gezeigt: Mit der EU-Verordnung 1370/2007 und der Richtlinie 2003/23/EG gibt es zwar einen europaweit gültigen Rahmen für Verkehrsausschreibungen und Betriebsübergänge. Aber innerhalb des Rahmens haben die einzelnen Mitgliedsstaaten durchaus Handlungsspielräume – vorausgesetzt der politische Wille ist vorhanden.
Im Fall von Dänemark heißt das: Alle Ausschreibungen im SPNV unterliegen – bis auf eine Ausnahme, nämlich wenn die regionale oder kommunale Ebene Verkehrsleistungen vom Staat übernimmt – dem allgemeinen Gesetz zum Betriebsübergang. Kommt es zum Betreiberwechsel, führt dies direkt zum Betriebsübergang für alle Beschäftigten (ausgenommen Beamte), bei dem die Lohn- und Sozialstandards der Kolleg*innen weitgehend geschützt sind. Hohe Tarifbindung und eine etablierte Sozialpartnerschaft sorgen für zusätzlichen Schutz der Arbeitsbedingungen. Und auch der staatliche Aufgabenträger kann zufrieden zu sein: Die Vorlaufzeit zwischen Vergabe und Verkehrsaufnahme beträgt meist nur ein Jahr (in Deutschland eher zwei bis drei Jahre), weil qualifiziertes und erfahrenes Personal zur Verfügung steht. Im SPNV gibt es derzeit zwei aktive EVU: Die Dänische Staatsbahn DSB und die DB-Tochter Arriva. Weitere EVU sind bisher bei den Ausschreibungen – anders als im Güterverkehr – nicht zum Zug gekommen. Entsprechend erstaunt waren dagegen die Kolleg*innen aus Dänemark, als sie von den komplexen Strukturen, Regelungen und Problemen in Deutschland gehört haben.
Mehr Einzelheiten wird ein Ländervergleich enthalten, den mobifair derzeit erarbeitet. Dänemark ist dabei eines von zwei Ländern, deren Regelungen und Erfahrungen näher betrachtet werden. Das zweite Land ist Schweden. Der entsprechende Workshop findet im Mai in Stockholm statt. Ziel ist es, den Austausch zwischen den Ländern zu diesem Thema zu fördern und neue Ansätze zur Verbesserung des Beschäftigtenschutzes vor den negativen Folgen des Wettbewerbs zu finden.