„Steter Tropfen höhlt den Stein“. So bewertet mobifair die Ansage des Eisenbahn-Bundesamt (EBA) an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Umgang mit (Personal-) Dienstleistern. Die EVUs werden darauf hingewiesen, dass sie sich bei der Unterstützung durch Dritte bewusst sein müssen, wer hier die Verantwortung trägt. Die liegt im Rahmen der Sicherheitsbescheinigung einzig und allein beim EVU. So sind die Befähigung und Eignung von Personalen Dritter klar festzustellen und zu überwachen. Dazu gehört die Prüfung von Schulungs- und Überwachungsnachweisen der externen Dienstleister. „Nur zu glauben, es ist alles gut, wenn der externe Dienstleister das im Vertrag angibt, reicht nicht aus“, bewertet mobifair-Vorstand Helmut Diener diesen gezielten Hinweis an die Personaldienstleister. „Wir haben dem EBA viel Stoff gegeben, der letztendlich aufzeigt, dass nicht alle glaubwürdig unterwegs sind“.
Die EVU bleiben Hauptverantwortliche in der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern, stellt das EBA fest. Es wird darauf hingewiesen, dass…
- eine Kompetenzfeststellung (Ausbildungsstand/Überwachung) in ihrer Verantwortung liegt und stets SMS*-bezogen durchzuführen ist,
- vorgelegte Nachweise zu fortlaufenden bzw. spezifischen Schulungen und Überwachungen ohne Bezug zu einem konkreten SMS keine Relevanzprüfungen ermöglichen und daher nicht ausreichend sind,
- Programme für fortlaufende und spezifische Schulungen im Sinne eines systematischen Ansatzes die Erkenntnisse der Leistungsbewertung und Verbesserung berücksichtigen
Das EBA weist darauf hin, dass die Sachverhalte im Rahmen der Eisenbahnaufsicht überwacht werden. Gut so. Wir unterstützen das weiter gerne.
Hier der Link zur Fachmitteilung 27 / 2021 vom 16.09.2021, Thema Bahnbetrieb